Mobbing verursacht keine Berufskrankheit Das Landessozialgerichts Bayern urteilte (LSG Urteil vom 12.05.2021, Az. L 3 U 11/20), dass Psychische Gesundheitsstörungen durch Mobbing keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) darstellen. Denn diese werden nicht ausdrücklich in...