Der Bestandsschutz für Arbeitsstätten endet 2020, weil die Übergangsvorschriften für ältere Arbeitsstätten nach § 8 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auslaufen. Bis dahin sind die Anforderungen gemäß Arbeitsstättenverordnung umzusetzen, d.h. die Planung, die Einrichtung und der Betrieb von Arbeitsstätten muss dann der Arbeitsstättenverordnung...