Neufassung der TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ aus Juli 2020

Die Inhalte der TRGS 720

Die TRGS 720 gibt vor, wie die Beurteilung für Explosionsgefährdungen durch Gefahrstoffe, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, erfolgen muss.

Neues in der TRGS 720

Neu hinzugekommen ist das Herangehen zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nicht-atmosphärischen Bedingungen. Ansonsten wurde die TRGS 720 an andere Vorschriften angepasst.

Die Explosionsgefahr bei nichtatmosphärischen Bedingungen (zu finden unter 1.2 der TRGS 720) schließt jetzt auch folgende Bedingungen ein:

  • andere Sauerstoffgehalte
  • Oxidationsmittel
  • Drücke und Temperaturen.

Zur Unterscheidung: atmosphärische Bedingungen beinhalten erhöhten Druck, erhöhte Temperatur und Gefährdungen in Reaktion mit Luft.

Die Definition von Zonen (2.2 Abs. 14) ist nur noch in der Gefahrstoffverordnung zu finden. Die Vorgaben zum Arbeitsschutz sind gemäß der GefStoffV zu beachten. (3 Abs. 1 und 4 Abs. 1)

Unter dem Abschnitt 4 regelt die TRGS 720 das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung mit einem Ablaufdiagramm. Der Ablauf entspricht weitestgehend dem Vorgehen unter atmosphärischen Bedingungen. Auch die Dokumentation hat in einem Explosionsschutzdokument zu erfolgen.