Die TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ gilt bundesweit und regelt die Einrichtung sowie den Betrieb stationärer und mobiler Sammelstellen und Zwischenlager für gefährliche Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen in haushaltsüblichen...