Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung bringt eine deutliche Erweiterung der Arbeitgeberpflichten mit sich. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Gefährdungsbeurteilungen umfassender, systematischer und interdisziplinärer zu gestalten. Besonders die Berücksichtigung psychischer Belastungen sowie der Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen erfahren eine neue Gewichtung. Was bedeuten diese Änderungen konkret für die Praxis –...
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