Arbeitserlaubnisschein Die Ausstellung eines Arbeitserlaubnisscheins im Rahmen eines Arbeitserlaubnisschein-Verfahrens darf von dem Arbeitgeber oder den von ihm beauftragten Führungskräften und Aufsichtspersonen vorgenommen werden. Diese Personen müssen über die notwendige Fachkunde und Qualifikation verfügen, um sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Anforderungen eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und...
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