Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Mitarbeiter, die länger als 42 Tage im laufenden Jahr krankgeschrieben sind, müssen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten bekommen. Diese Vorgabe ist im § 167 (2) SGB IX verankert.

Die Durchführung eines BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist spätestens nachzuweisen, wenn Kündigungen aus Krankheitsgründen erfolgen müssen.

Der Vorteil eines richtig angewendeten BEM ist, dass Krankheitsausfälle und Krankenzeiten reduziert werden.

Ein BEM ist kein Versprechen an die Arbeitnehmer*innen, dass ein Arbeitsplatz erhalten bleibt, aber ein Versuch. Das Unternehmen versucht mit einem BEM Situationen abzubauen, die zu einer Erkrankung führen bzw. den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Erkrankte früher zurückkehren können.

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Unsere Unterstützung bei der Einführung und Realisierung Ihres BEM

  • Erklärung und Vorstellung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Ihrem Unternehmen
  • Unterstützung bei der Erarbeitung Ihres Verfahrens, Ihrer Dokumentation und Durchführung der Gespräche
  • Begleitung bei der Erarbeitung Ihrer Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beratung in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und weiteren Bundesländern

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