Unterlassungszwang im Berufskrankheitrecht Das Berufskrankheitenrecht wurde überarbeitet. Der sogenannte Unterlassungszwang fällt weg. Das heißt, Beschäftigte mit einer anerkannten Berufskrankheit können weiter in ihrem Job mit den gefährdenden Bedingungen beschäftigt werden. Betroffen sind 9 der 80 Positionen der Berufskrankheitenliste. Unter anderem...