Psychische Störungen bei Beschäftigten

Psychische Störungen; Grund für Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Die neue DGUV Information 206-030 „Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten“ ist ein Handlungsleitfaden für Führungskräfte. Hintergrund ist, dass einer Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit häufig Psychische Störungen bzw. psychische Beeinträchtigungen zu Grunde liegen . Mit der DGUV Information 206-030 soll Führungskräften das Erkennen von psychischen Beeinträchtigungen möglich werden. Darüber hinaus bietet sie Hilfestellungen für die Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen, damit die Führungskräfte auch ihrer Fürsorgepflicht gerecht werden können.

Symptome der Psychische Störungen

Ängsten, Depressionen oder Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen, als ein Auszug zu nenne, fallen unter die psychischen Beeinträchtigungen. Jede Störung äußert sich anders. Die DGUV Information erläutert daher mittels 3 Kategorien die Störungsbilder: bezüglich der Veränderungen in der Arbeitsdisziplin, im Leistungsverhalten oder im Sozialverhalten.

Psychische Störungen: Aufgaben der Führungskraft

Klar gemacht wird, es ist Aufgabe der Führungskraft, Veränderungen wahrzunehmen, aber nicht zu interpretieren oder Diagnosen zu stellen!

Die Aufgabe der Vorgesetzten ist die Verhaltensänderungen von Beschäftigten wahrzunehmen, die Wahrnehmung anzusprechen und ggf. Hilfestellung zu bieten.

Sie finden hier die neue Vorschrift DGUV Information 206-030 „Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten – ein Handlungsleitfaden für Führungskräfte“