Was ist bei der Nutzung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen zu beachten?

Zu beachten sind der Zustand von Maschinen, Wartung und Inspektion, aber auch die Witterungsbedingungen beim Einsatz. Persönliches Fehlverhalten ist häufig ein Unfallgrund, weshalb regelmäßige Unterweisung und zusätzlich die Einweisung auf das entsprechende Gerät notwendig sind. Die Einweisungen sind notwendig, denn jedes Gerät hat andere Anforderung, zumal häufig Mietgeräte ihren Einsatz finden.

Die DGUV G 308 – 008 „Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen“ ist bei der Qualifizierung des Personals heran zu ziehen. Sie schreibt eine Ausbildungsdauer von einen Tag vor, die bei komplexen fahrbaren Hubarbeitsbühnen länger sein sollte.

Wesentliche Aspekte sind bei der Einweisung und Schulung für fahrbare Hubarbeitsbühnen folgende:

Personensicherung in fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Beschäftigte dürfen weder ihren Stand durch Kisten erhöhen, noch das Geländer besteigen oder aus dem angebrochenen Arbeitskorb steigen. Ist dies sichergestellt sind Sturzunfälle aus dem Korb praktisch nicht möglich. Doch können Beschäftigte auch durch den Peitscheneffekt aus dem Korb geschleudert werden. Lange Ausleger bieten hier besonders hohes Potenzial. Beim Fahren können Straßenschäden, Kollision mit anderen Fahrzeugen und Einrichtungen zum Peitscheneffekt führen. Dem wird entgegengetreten, indem persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz genutzt wird. Zu prüfen ist, welche Ausrüstung der PSA gegen Absturz für die Hubarbeitsbühne geeignet es. Auch das Quetschen und Einklemmen kann erfolgen, sofern sich über den Arbeitskorb hinausgebeugt wird, was häufig unerlässlich ist. Hier kann ein Not-Halt-System, das als Not-Halt-Leine konzipiert ist, eine Lösung sein. Dies ist aber noch nicht komplett vorhanden und noch nicht vorgeschrieben. Der notwendige Einsatz würde aktuell über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Notablassfunktion in fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Die Notablassfunktion ist häufig sehr aufwändig und bedarf einer gründlichen Betrachtung. Sie muss im Gefahrfall sicher genutzt werden können. Es macht keinen Sinn, erst dann das Bedienhandbuch zu studieren.

Tragfähigkeit in fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Die Tragfähigkeit ist am Arbeitskorb ausgewiesen und entspricht im zulässigen Gesamtgewicht doch die Standsicherheit wird auch von der Reichweite der Ausleger beeinflusst. Die Nennlast setzt sich aus allem was ich im Korb befindet zusammen, dazu gehören Werkzeug, Material, Personen. Bei Erreichen der Lastgrenze werden die gefahrbringenden Bewegungen des Auslegers abgestellt, während das Standmoment bestehen bleibt. Kritisch wird es, wenn im erhobenen Zustand weitere Last aufgenommen wird, dann löst der Lastmomentbegrenzer nicht aus. Er gleicht auch eine unsachgemäße Abstützung nicht aus.

Stützen in fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Gemäß den Herstellerhinweisen muss das Fahrwerk standsicher aufgestellt werden. Es sind dafür alle Abstützungen zu benutzen und manuell mit Bolzen oder Riegel zu sichern. Das Fahrwerk muss frei gehoben sein, d.h. die Räder dürfen kein Bodenkontakt haben. Eine wesentliche Maßnahme ist auch die waagerechte Ausrichtung des Fahrwerks.