Die neue Produktsicherheitsverordnung

Die neue VERORDNUNG lautete „VERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, …“

Ziel der Produktsicherheitsverordnung

Die Produktsicherheitsverordnung soll sicherstellen, dass nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden.

Einige Inhalte der Produktsicherheitsverordnung

Sofern keine weiteren spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte existiert, gilt jetzt die Produktsicherheitsverordnung. Sie schließt jaber folgende Produktbereiche aus dem Anwendungsbereich aus:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Es gelten jetzt die in Artikel 6 definierten Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten:

  • Eigenschaften des Produkts, wie Aussehen, technische Merkmale, Zusammensetzung, Verpackung
  • Einwirkung auf andere Produkte
  • Aufmachung des Produkts wie Etikettierung, Alterskennzeichnung und Warnhinweise, Hinweise für eine sichere Verwendung, Entsorgung
  • Erscheinungsbild des Produkts, das den Verbraucher dazu verleitet, das Produkt anders zu verwenden als vom Hersteller vorgesehen
  • Verbraucherkategorien, die das Produkt verwenden
  • Merkmale der Cybersicherheits
  • Sofern die Art des Produktes dies erfordert, die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen des Produktes

Für jedes Produkt muss vom Hersteller eine Risikoanalyse durchgeführt technische dokumentiert werden. Diese Unterlagen sind für mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes aufzubewahren und zu aktualisieren.

Die zunehmenden Digitalisierung und der wachsende Absatz von Produkten über den Onlinehandel wurden in der neuen Verordnung berücksichtigt. Für den Fernabsatz, das heißt im Onlinemarketing, sind zu jedem Produkt Angaben zu machen, die im Artikel 19 definiert sind.

Durch das Produkt entstandene Unfälle sind vom Hersteller den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats, in dem sich der Unfall ereignet hat, zu melden. Einführer und Händler, die von einem Unfall Kenntnis erhalten haben, müssen unverzüglich den Hersteller informieren.

Für Onlinehändler gilt, dass sie sich beim Safety-Gate Portal anmelden. Außerdem müssen sie interne Verfahren einführen, die gewährleisten, dass diese Verordnung umgesetzt wird.

Die ganze Verordnung ist hier zu lesen.