Überarbeitete Grenzwerte für Blei und erstmals Grenzwerte für Diisocyanate

Grenzwerte für Blei und Diisocyanate

Bekannt ist, dass Blei und Diisocyanate gesundheitsschädliche Wirkungen haben. Blei schädigt das Nervensystem, die Nieren, das Herz, das Blut und die Fruchtbarkeit. Diisocyanate können Atemwegserkrankungen und allergische Hautreaktion verursachen.

Die aktuellen Grenzwerte für Blei wurden seit 1982 nicht mehr aktualisiert. Die potentiell neuen Grenzwerte werden bei weniger als einem Viertel liegen, d.h. der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) wird auf 0,03 mg/m3 und der biologische Grenzwert auf 15 µg/100 ml festgelegt werden.

Diisocyanate hatten bisher keine Grenzwerte. Das neue EU-Recht würde einen Grenzwert für die Exposition auf 6 µg NCO/m3 (für eine maximale Konzentration eines Arbeitnehmers während eines achtstündigen Arbeitstages) und auf 12 µg NCO/m3 für die kurzfristige Exposition von 15 Minuten festlegen. diese Grenzwerte wird die Europäische Kommission bis 2029 prüfen.

Der Grenzwert Diisocyanate ist noch nicht logisch.  Denn ein Grenzwert kann nicht für alle Diisocyanate angewendet werden, da es unterschiedliche Toxizitäten gibt. Es wird hierzu sicherlich Ergänzungen geben.

Warum neue Grenzwerte für Blei und Diisocyanate

Die EU geht davon aus, dass Blei zukünftig mehr Anwendung findet, weil dieses häufiger zum Einsatz kommen wird durch die Herstellung von Batterien, Produktion von E-Autos, Windturbinen und so weiter. Diisocyanate werden hauptsächlich im Baubereich eingesetzt und finden nun ihre berechtigte Beachtung.

Die Umsetzungsfrist für den biologischen Grenzwert für Blei gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Mehr zu lesen ist hier, beim Rat der EU.