Infektionsschutzgerechtes Lüften gegen Covid-19

Das Bundesministerium hat eine Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ herausgebracht. Sie ergänzt die ASR A3.6.

Um das Infektionsrisiko gering zu halten, macht Lüften Sinn. Denn das Corona-Virus verbreitet sich nicht nur über Tröpfchen, sondern durch Aerosole. Deshalb ist Lüftung der Innenräume bedeutend. Mit der Frischluftmenge eines Raum sinkt die Virenlast.

Die Empfehlung zum „Infektionsgerechten Lüften“ gibt Hinweise für Lüftungsmaßnahmen in Arbeitsstätten. So sind Räume, in denen sich mehrere Personen länger und gleichzeitig aufhalten, gemäß ASR A3.6 zu belüften. Darübetrhinaus sind folgende Hinweise ernst zu nehmen:

  • RLT-Anlagen sind auf ordnungsgemäßen Funktionieren prüfen zu lassen und ggf. reparieren/warten zu lassen.
  • Die Betriebsparameter von RLT-Anlagen sind zu optimierten, dass heißt, den Umluftbetrieb verringern und Luftwechselrate möglichst erhöhen sowie die RLT länger laufen lassen. Darüberhinaus RLT-Anlagen, mit Filtern gegen Viren ausrüsten, wenn sie nicht zu 100% mit Frischluft betrieben werden können.
  • CO2-Messgeräte einsetzen, um die CO2-Belastung zu messen und ggf. rechtzeitig Maßnahmen zur Lüftung zu veranlassen, wenn sich viele Menschen in einem Raum befinden
  • Eine Verwendung von Luftfilteranlagen wird als empfehlenswert vorgeschlagen.

Lesen Sie die gesamte Empfehlung hier.

Wie wichtig das Thema RLT-Anlagen gesehen wird, gibt folgender Hinweis preis: Ab dem 20. Oktober 2020 kann eine Bundesförderung für die coronagerechte Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim BAFA beantragt werden.