Der Bestandsschutz für Arbeitsstätten endet 2020, weil die Übergangsvorschriften für ältere Arbeitsstätten nach § 8 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auslaufen. Bis dahin sind die Anforderungen gemäß Arbeitsstättenverordnung umzusetzen, d.h. die Planung, die Einrichtung und der Betrieb von Arbeitsstätten muss dann der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.
Definition Arbeitsstätten
Unter dem Begriff Arbeitsstätten sind Arbeitsräume in Gebäuden und Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Baustellen, Verkaufsstände im Zusammenhang mit Ladengeschäften zu verstehen.
Ausnahmen
Nur in begründeten Einzelfällen können Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung von den Anforderungen der ArbStättV nach §3a (3) bei den zuständigen Länderbehörden beantragen.