Energieeffizienzgesetz, wer muss was tätig werden?

Die großen Ziele des Energieeffizienzgesetzes umfassen folgende Aspekte:

  • Energieeffizienz zu steigern
  • Reduzierung des Primär- und des Endenergieverbrauchs sowie des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien
  • Verbesserung der Versorgungssicherheit
  • Eindämmung des weltweiten Klimawandels

Ein paar Eckdaten zum Energieeffizienzgesetz

  1. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt Energieeffizienzziele fest.
  2. Das Gesetz definiert Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Einrichtungen und für Unternehmen.
  3. Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 7,5 GWh p.a.müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
  4. Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh p.a. sollen Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen sowie veröffentlichen.
  5. Das EnEfG legt Effizienzstandards für Rechenzentren fest.
  6. Es wird eine Meldepflicht für Betreiber von Rechenzentren eingeführt.
  7. Das EnEfG regelt, dass Abwärme aus Produktionsprozessen möglichst vermieden oder die Abwärme genutzt wird.
  8. Unternehmen Informationen über den Wärmeanfall an die Bundesstelle für Energieeffizienz melden und auf Anfrage an bestimmte wärmeabnehmende Unternehmen herausgeben.

Das Gesetz ist hier nachzulesen.