Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Anzeige von Versicherungsfällen

Anzeige von Versicherungsfällen

Die neue „Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ trat am 01.01.2024 in Kraft

Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung ermöglicht nun, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an die zuständigen Stellen zu melden. Aktuell ist dies noch keine Pflicht, Es kann noch gewählt werden, ob die Meldung schriftlich oder elektronisch erfolgt, so die Übergangsregelung gemäß § 7.

Ab dem 01.01.2028 wird es verpflichtend, die Meldung digital durchzuführen.

Achtung: Neues Formular!

Die bisherigen Musterformulare wurden zum 1. Oktober 2023 um folgende Angaben ergänzt:

  1. zum Geschlecht um die Einträge „divers“ und „keine Angabe“
  2. ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist
  3. ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt
  4. ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat

Diese neuen Formulare sind jetzt anzuwenden.

Die Versicherungsträger bieten die neuen Formulare an. Ebenso können die seitens der Versicherungsträger vorbereiteten digitalen Meldewege genutzt werden.

Die Verordnung ist hier zu finden.