Neue EU-Maschinenverordnung, Hintergründe und Fristen Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die neue EU-Maschinenverordnung abgelöst. Als EU-Verordnung gilt sie dann unmittelbar ohne Übergangsfrist in allen EU-Mitgliedsstaaten. Verabschiedung soll im Mai dieses Jahres erfolgen. Es wird ein Übergangszeitraum von 42 Monaten gelten....