Neue EU-Maschinenverordnung

Neue EU-Maschinenverordnung, Hintergründe und Fristen

Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die neue EU-Maschinenverordnung abgelöst. Als EU-Verordnung gilt sie dann unmittelbar ohne Übergangsfrist in allen EU-Mitgliedsstaaten. Verabschiedung soll im Mai dieses Jahres erfolgen. Es wird ein Übergangszeitraum von 42 Monaten gelten.

Die neue EU-Maschinenverordnung enthält:

  • Vorgaben an die Konstruktion und den Bau von Maschinenprodukten
  • Die Chance, digitale Formate für die Betriebsanleitung zu nutzen
  • Regeln für den freien Warenverkehr von Maschinenprodukten in der EU
  • Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik

Die Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik gehen auf die Digitalisierung, funktionale Sicherheit, selbstlernende Systeme und Cybersicherheit ein.

Insbesondere sollen die Sicherheitsrisiken reduziert werden bezüglich:

  • Zusammenarbeit Mensch-Roboter
  • Maschinen, die mit dem Internet verbunden sind
  • Autonome Maschinen und
  • Auswirkungen von Software-Updates

Anwendungsbereich der neuen EU-Maschinenverordnung

Die neue EU-Maschinenverordnung gilt für alle Unternehmen, die folgende Produkte herstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen:

  • Maschinen
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitskomponenten
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile, Schlingen und Gurte
  • Abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen
  • Unvollständige Maschinen