Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß der Verordnung für Anlangen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen ihre Anlagen entsprechend planen, errichten und betreiben, so dass die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie...