Die TRGS 500 konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich der Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten. Verantwortliche, in deren Bereich mit Gefahrstoffen umgegangen wird, und sei es nur im Falle des nicht-bestimmungsgemäßen Betriebs, z.B. Auslaufschaden im Lager, sollten sich mit den Schutzmaßnahmen auskennen...