Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel und Funktionsfähigkeit von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen kontrolliert werden. Art und Umfang der erforderlichen Kontrollen sind in der Gefährdungsbeurteilung darzulegen. Kontrollen auf offensichtliche...