Schulungspflicht beim Umgang von Diisocyanaten

EU Verordnung zum Umgang mit Diisocyanaten

Es geht um die „Verordnung (EU) 2020/1149 der Kommission vom 3. August 2020 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Diisocyanaten“.

Sie regelt im Eintrag 74 (1), dass nach dem 24.08.2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,

a) die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder

b) der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Anwender vor der Anwendung des diisocyanathaltigen Produktes eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten erfolgte.

Schulung zum Umgang von Diisocyanaten

Die Schulung muss von einem Experten durchgeführt werden. Seitens VDSI wird dafür die Sicherheitsfachkraft genannt.

Die Schulungsbestandteile gliedern sich nach den angewandten Verfahren zum Verarbeiten der Diisocyanate in 3 Ebenen.

  1. Allgemeine Schulung mit Bescheinigungen oder dokumentierten Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung
  2. Aufbauschulung mit Bescheinigungen oder dokumentierten Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung
  3. Fortgeschrittenenschulung mit Bescheinigungen oder dokumentierten Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung

Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden.

Gern unterstützen wir Sie mit kurzen Schulungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und sich nur auf die tatsächlichen Anwendungen beziehen. Rufen Sie uns an!