Neuer § 28 b im Infektionsschutzgesetz: was ist interessant für die Arbeitgeber? Der § 28 b "Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung" fordert unter (7): "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall...