Firmen sind verpflichtet Corona-Tests anzubieten

Corona-Tests

Alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, müssen ihren Beschäftigten (voraussichtlich ab dem 19.04.2021) Corona-Tests anbieten. So der Beschluss des Bundeskabinetts. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung dazu soll folgen.

Wichtige Eckpunkte zum Beschluss der Corona-Tests

Corona-Test sind anzubieten, Beschäftigte müssen diese Corona-Tests nicht durchführen.

Einen Corona-Test in der Woche, bei Berufen mit hohem Infektionsrisiko (d.h. Arbeitnehmer, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen) 2 Corona-Tests die Woche.

Arbeitnehmern im Homeoffice müssen die Corona-Tests nicht angeboten werden.

Es muss keine Dokumentation erfolgen, d.h. Arbeitnehmer müssen ihre Ablehnung nicht begründen.

Und ergänzend: Betriebsärzte mit Hausarztzulassung dürfen seit Ostern impfen, unter Beachtung der Rangfolge.