Der Bundesgerichtshof beschied mit dem Urteil BGH VRS 34, 354, dass die Original Führerscheine von Dienstfahrzeug-Fahrern zwei Mal im Jahr kontrolliert werden müssen und das als ausreichend angesehen wird. Wenn jedoch besondere Umstände im Einzelfall hindeuten, dass Dienstwagenfahrer keine Fahrerlaubnis...