Neu gefasste TRGS 500 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“

Allgemein und grundlegend beschreibt die TRGS 500 das Vorgehen zu Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen und konkretisiert damit die Gefahrstoffverordnung.

Die Überarbeitung umfasst, dass die TRGS 500 jetzt der Paragrafengestaltung der Gefahrstoffverordnung entspricht. Die TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ wurde integriert. Darüber hinaus wurden das STOP-Prinzip, Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit KMR-Stoffen, Schutzmaßnahmen zu Gefährdungen durch sonstige Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen (tiefkalt, heiß, erstickend) sowie Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen aufgenommen bzw. angepasst.