Beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz hat seine Grenzen Aus dem LAG Köln-Urteil vom 29.3.2021, Az. 2 Sa 1230/20 lässt sich entnehmen, ein Beschäftigungsverbot als Mutterschutzmaßnahme endet unmittelbar, wenn der Arbeitgeber keine Beschäftigung mehr anbieten kann und für alle Beschäftigten die Arbeit entfällt...