Travel Risk Management, Sicherheit für Geschäftsreisen

Warum Travel Risk Management

Aus der Fürsorgepflicht heraus ist der Unternehmer für seine Beschäftigten auch auf Reisen verantwortlich. Dabei geht es um die Minimierung des Risikos für die Geschäftsreisenden und um den Schutz der Reputation des Unternehmens.

Die Rechtsquellen BGB §§ 241, 617 – 619 und auch BGB § 280 sowie das Arbeitsschutzgesetz, hier die §§ 2, 4, 9,10, 13, 25 machen die Notwendigkeit deutlich.

Travel Risk Management bezieht sich nicht nur auf Erkrankungen oder Unfall oder Transport, sondern auch um die Beachtung der Gefahren durch Raub, Überfall, Entführung, Krieg, Konfliktsituationen und Katastrophen, wie eben auch Spionage.

Norm zum Travel Risk Management

In 09/2021 hat die Internationale Organisation für Normung die ISO 31030:2021 Travel risk management-Guidance for organizations veröffentlicht. Diese ISO-Norm gibt Unternehmen und Organisationen die notwendigen Anleitungen für Geschäftsreisen. Mit diesem Guide kann ein Reisesicherheitsmanagement entwickelt, umgesetzt, bewertet und überprüft werden. Anhand dieser Norm erfolgt die Identifizierungen und Bewertung von Reiserisiken und die Erarbeitung von Gegenmaßnahmen.

BCD Travel ermittelte anhand einer Studie, dass die Mehrheit der Verantwortlichen nicht mit der DIN ISO 31030 für Reiserisikomanagement vertraut ist!

Einige praxisbezogene Lösungsaspekte, um die Vielfältigkeit der Travel Risks zu verdeutlichen:

  • Um festzustellen, ob das Reiseziel kritisch ist und insbesondere in welchen Aspekten, kann eine Travel-Risk-Map mit den entsprechenden Risikobereichen zu Hilfe gezogen werden.
  • Bezüglich der Gesundheitsgefahren durch Infekte müssen sich Unternehmen durch die Betriebsärzte und ggf. Tropenmediziner beraten und vorsorglich impfen lassen.
  • Gesundheitsschädliche Umgebungen, wie z.B. hohe Luftverschmutzung, wie teilweise in China, können Asthmatiker vor Probleme stellen. Ernährung, Jetlag, usw. sind zu bedenken.
  • Zur IT-Sicherheit gehört das Wissen, dass manche Staaten bei Einreise Zugriff auf die Devices nehmen und es muss befürchtet werden, dass Schad- oder Spysoftware dabei aufgespielt wird. Hier ist die IT-Abteilung gefragt oder es werden dafür bereit gestellt Devices genutzt. Netzwerkverbindungen (VPN) können eine Gefahr für unbefugten Zugriff sein und es sollte ggf. darauf verzichtet werden.
  • Ob Hotels sicher sind, kann über spezielle Security Dienste ermittelt werden. Das Overseas Security Advisory Council (OSAC) kann dabei unterstützend wirken.
  • Um in kritischen Staaten möglichen Entführungen vorzubeugen sollten schriftliche Reispläne nicht im Papierkorb landen und Beschäftigte sollten sich nur mit eindeutig identifizierten Personen befördern lassen.
  • Bekleidung und Schmuck können zum Überfall oder Raub verleiten, daher ist in manchen Ländern oder Orten eine angepasste Kleidung zu tragen. Ggf. sind sogar Security-Begleitungen notwendig.
  • Sollen Frauen in Staaten reisen, in denen die Religion des Islam eine entsprechende Verhüllung vorgibt, müssen diese die Situation prüfen und auf die Reise lieber verzichten oder sich dem Standard unterwerfen.
  • Bei hohem Risiko kann es sogar notwendig werden, dass Beschäftigte an einem Training teilnehmen, wie sich in Gefahrensituationen bei Überfall, Raub oder Entführung und Bedrohung verhalten werden muss.

Zum Auswärtige Amt: Insider geben an, dass bei vielen Maßnahmen für das Travel Risk Management das Auswärtige Amt häufig keine Hilfe ist.

Vorgehen zum Travel Risk Management

Es ist zu prüfen, ob Geschäftsreisen getätigt werden. Wenn ja, sollten insbesondere die Reisen in das Nicht-Europäische Ausland besonders ausführlich betrachtet werden.