Rechtsprechung zur Befreiung von der Maskenpflicht Die aktuelle Rechtsprechung für die Schule gibt vor, dass eine Befreiung von der Maskenpflicht nur durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche nachvollziehbare Befundtatsache sowie eine Diagnose enthält, möglich ist. Konkret urteilte das Verwaltungsgericht Münster...