Bei Kauf einer Anlage oder Maschine ist stets der Hersteller für die Maschinensicherheit verantwortlich.
In der Praxis werden Maschinen aber auch umgebaut, verändert, modernisiert oder mit anderen Maschinen verkettet. In diesem Fall gelangt der Betreiber der Maschine in die Pflicht, die Maschine auf ihre Sicherheit zu beurteilen. Wird eine wesentliche Veränderung an der Maschine durchgeführt, sind die technische Dokumentation samt Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch den Betreiber zu erstellen.