Beinhalten Ihre Erzeugnisse, die Sie herstellen, zusammensetzen, einführen oder vertreiben Besonders Besorgniserregende Stoffe?

Wer ist betroffen?

Wenn Sie Erzeugnisse in der EU herstellen, zusammensetzen, einführen oder vertreiben, die Besonders Besorgniserregende Stoffe enthalten, dann unterliegen Sie dem Artikel 9, Absatz 1 Buchstabe i sowie Absatz 2 der Abfallrahmenrichtlinie. Einzelhändler sind, wenn sie nur an Verbraucher liefern, ausgenommen.

Was ist zu tun?

Sie müssen Ihre Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, die Sie auf den EU-Markt anbieten, in der SCIP-Datenbank listen. (SCIP-Datenbank: Substances of Concern In articles as such or in complex objects) Einzureichen sind diese Informationen ab dem 5. Januar 2021 bei der ECHA.

Was ist das Ziel?

Ziel ist, dass über die SCIP-Datenbank Informationen über Erzeugnisse transparent werden, die Besonders Besorgniserregende Stoffe enthalten. Sie sollen der Öffentlichkeit, insbesondere den Entsorgern zur Verfügung stehen, um deren Kenntnisse zum gesamten Lebenszyklus bis zur Entsorgung zu verbessern

Durch die Transparenz mittels SCIP-Datenbank sollen gefährliche Stoffe in Abfällen reduziert werden und zu einer besseren Kreislaufwirtschaft beitragen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Bei der ECHA (European Chemical Agency) finden Sie die Bereiche:

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