Feuerversicherung und die AFB 2010, „Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung“.
Verträge der Feuerversicherer beziehen sich meist auf die AFB 2010, „Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung“.
Aus der AFB 2010, „Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung“.
Bekannt sollte bei Abschnitt B der § 8 „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“ sein. Im ersten Abschnitt steht unter „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles“
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
bb) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Abschnitt A regelt mit § 11 Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften unter anderem sehr konkret unter 1. a) „die versicherten Räume genügend häufig zu kontrollieren; dies gilt auch während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien);“
In den Fällen des Nicht-Einhaltens muss die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen und hat Sonderkündigungsrechte.
Warum sollten die Verträge der Feuerversicherer gelesen werden?
Verträge der Feuerversicherer beziehen sich meist auf die AFB 2010, „Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung“.
Bekannt sollte bei Abschnitt B der § 8 „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“ sein. Im ersten Abschnitt steht unter „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles“
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
bb) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Abschnitt A regelt mit § 11 Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften unter anderem sehr konkret unter 1. a) „die versicherten Räume genügend häufig zu kontrollieren; dies gilt auch während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien);“
In den Fällen des Nicht-Einhaltens des Vertrages muss die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen und hat Sonderkündigungsrechte.
Die AFB 2010 kann hier bei der GDV heruntergeladen werden.