Pausen zur Unterbrechung der Arbeitszeit Die Arbeit ist durch geplante feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. So das Arbeitszeitgesetz. (§ 4 ArbZG). Mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden. 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von...