Welche Pausen müssen eingehalten werden?

Pausen zur Unterbrechung der Arbeitszeit

Die Arbeit ist durch geplante feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. So das Arbeitszeitgesetz. (§ 4 ArbZG).

Mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden. 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.

Pausenlänge

Ruhepausen können in Abschnitte aufgeteilt werden. Sie müssen aber mindestens 15 Minuten lang sein.