Für grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU und im Europäischen Freihandelsbereich (EFTA) wird eine A1-Bescheinigung gefordert. Denn wer ausserhalb des Wohnsitzstaates arbeitet, müsste auch im Ausland Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mit der A1-Bescheinigung bestätigt aber der zuständige Sozialversicherungsträger, dass die betreffenden Beschäftigten während...