Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt, dass die Beschäftigten nur mit Arbeitsmittel tätig werden werden, deren Sicherheit durch Prüfungen festgestellt wurde. Dafür ist die Prüfpflicht zu ermitteln Prüfpflicht Die Prüfpflicht der Arbeitsmittel ergibt sich aus §14, §15 und §16 BetrSichV. Demnach müssen...