Unterliegt mobiles Arbeiten der Arbeitsstättenverordnung?

Mobiles Arbeiten unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung. Somit gibt es keine Vorgaben, wie der Arbeitsplatz einzurichten ist. Dennoch macht mobiles Arbeiten auch krank, wenn die Bedingungen nicht stimmen. Hier stehen die chronischen Krankheiten wegen Haltungsschäden im Vordergrund.

Deshalb ist im Rahmen der Gesunderhaltung auch hier Prävention wichtig. Unterweisungen und Optimierungen von Arbeitsplätzen für mobiles Arbeitens sind sinnvoll und möglich. (beispielsweise Headset, Laptophalterung, externe Tastatur, Ausstattung von Autoarbeitsplätzen)