Psychische Erste Hilfe: Wann ist sie angebracht

Psychische Erste Hilfe, wann und wann nicht

Die DGUV Information 206-023 beschreibt, wann Psychische Erste Hilfe angebracht ist, wie folgt:

  • Wenn das eigene Leben oder die körperlichen bzw. psychische Unversehrtheit bedroht ist
  • Bei eigenen schweren körperlichen Verletzungen
  • Nach direktem Kontakt mit Schwerverletzten, Sterbenden oder Toten (auch Sichtkontakt)
  • Auf Grund von Beobachtung von Gewalt gegenüber nahestehenden Personen.
  • Bei gewaltsamem oder plötzlichen Verlust nahestehender Personen

Betroffene mit folgenden Symptomen benötigen stets und unmittelbar professionelle Hilfe, eigene Psychische Erste Hilfe ist somit untergeordnet:

  • Betroffene mit ernsthaften unmittelbar medizinisch zu versorgenden Verletzungen
  • Betroffene, die sich selbst oder andere gefährden.
  • Betroffene die für sich und abhängig Angehörige nicht mehr sorgen können.