Arbeitsschutzausschuss Der Arbeitsschutzausschuss sollte sich mindestens aus folgenden Teilnehmern zusammensetzen: dem Arbeitgeber oder einem Beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder Betriebsarzt Sind im Unternehmen mehrere SiFa und Betriebsärzte tätig, so können beispielsweise die leitenden SiFa und Betriebsarzt...