Prüfung von Brandschutztüren

Was sind Brandschutztüren

Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) schützen Durchlässe in brandbeständigen/brandhemmenden Wänden vor Brandgefahren. Sie sind ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes und eine Sicherheitseinrichtung.

Brandschutztüren sind als Sicherheitseinrichtungen prüfpflichtig.

Die ASR 1.7 regelt die Prüfung von Brandschutztüren unter dem Punkt 10.2 „Sicherheitstechnische Prüfung“. Der entsprechende Passus lautete wie folgt:

„(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).“

Dabei gelten für die Brandschutztüren die Prüffristen des Herstellers. Diese sind der Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller zu entnehmen. Liegt diese Dokumentation nicht vor, sollte mindestens von einem jährlichen Prüfrhythmus ausgegangen werden.

Brandschutztüren müssen mit einem Schild auf der Tür gekennzeichnet sein. Dieses enthält die Zulassungsnummer des DIBt, den Hersteller, das Herstellungsjahr. Ohne dieses Kennzeichen erlischt die Zulassung als Brandschutztür. Brandschutztüren können rauchdicht mittels 3-seitiger Dichtung ausgeführt sein.Ihre Feuerwiderstandsfähigkeit wird in Minuten hinter dem T ausgedrückt. (T30 oder T60 oder T90)

Immer müssen Brandschutztüren selbstschließend ausgeführt sein, sie dürfen nicht mittels Keilen o.ä. festgestellt werden. Zugelassene Feststellanlagen schließen im Brandfall automatisch.