Welche Unternehmen müssen eine Brandschutzordnung erstellen?

DIN 14096 „Brandschutzordnung“

Die Norm DIN 14096 „Brandschutzordnung“ regelt die Inhalte und die Form von Brandschutzordnungen. Doch wer muss das überhaupt? Denn eine Brandschutzordnung wird nicht grundsätzlich gefordert.

Das Arbeitsschutzgesetzt regelt unter § 10, dass entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten getroffen werden müssen. Natürlich auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung.

Insbesondere fordern länderspezifischen baurechtlichen Vorschriften (MindBauRL, MHHR, SBauVO Brandschutzordnungen. Ggf. ergeben sich auch Verpflichtungen aus der Bau- oder Gewerbegenehmigung.

Nichtsdestotrotz sind aber folgende Maßnahmen gemäß §4 Arbeitsstättenverordnung zu treffen: „…Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. …“ Und auch die DGUV I 205-001 schreibt: „schon im Vorfeld (sind) geeignete Abläufe für den Brandfall festzulegen und zu trainieren. Regelmäßiges Üben der Abläufe dient der Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.“

Fazit zur Brandschutzordnung

Maßnahmen müssen beschrieben werden, wenn auch nicht zwingend anhand der Vorgaben der Norm DIN 14096 „Brandschutzordnung“.