Warnkleidung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) gab im Juli 2021 die überarbeitete DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ heraus.

Anwendungsbereich der DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“

Sie findet ihre Anwendung in Bereichen, in denen durch den Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen Gefahren auftreten können. Insbesondere werden Arbeiten außerhalb von Absperrungen oder neben dem Verkehrsbereich betrachtet.

Warnkleidung ist auch eine PSA

Warnkleidung ist eine persönlichen Schutzausrüstung (PSA). PSA wird erst eingesetzt, wenn die technischen oder organisatorischen Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz für Beschäftigte bieten.

Warnkleidung schützt nicht vor Unfällen, sie soll Unfälle aber vermeiden helfen, indem sie die Beschäftigten besser sichtbar macht. Sie hat Mindestfläche an fluoreszierendem sowie retroreflektierendem Material. Dazu gibt es eine Einteilung in drei Klassen. Klasse 3 z.B. hat die höchste Einstufung an Sichtbarkeit und definiert, dass die Klasse 3 Warnkleidung den Oberkörper umschließen und lange Ärmel und Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen oder beidem haben muss.

Warnkleidung kann darüber hinaus auch schützend wirken. Z.B. gegen Nässe, Wind, Kälte, UV-Strahlung, mechanische und chemische Gefahren sowie vor feuerflüssigen Stoffen, Flammen, Funkenflug.

Hier finden Sie den Link zur DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“