TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“

Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ erschien im Februar 2021. Sie ersetzt die TRBS 2152 Teil 2/ TRGS 722 – Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre. Die Ordnung wurde neu aufgestellt und einige Änderungen erfolgten.

Die TRGS 722 konkretisiert die Gefahrstoffverordnung, hier die Beurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen von Explosionsgefährdungen von Gefahrstoffen und deren Gemischen.

Einige wichtige Änderungen im Umgang mit gefährlicher explosionsfähiger Gemische:

Neu ist der Begriff Betriebskonzept unter Abschnitt 2.. Unter einem Betriebskonzept werden „alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Zustände, wie z.B. An- oder Abfahren, oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind“ verstanden.

Unter Abschnitt 3 wird die Informationsermittlung für die Gefährdungsbeurteilung behandelt. Bereits bei der Planung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • geschlossenen Anlagenteile
  • Technische Maßnahmen zur Minimierung von Austritten
  • Kontinuierliche Verfahrensweisen sind diskontinuierlichen, chargenweisen Arbeitsabläufen vorzuziehen
  • Handhabung und Lagerung brennbarer Gefahrstoffe in kleinen Mengen
  • Freianlagen sind Anlagen in Gebäuden Vorzug zu geben
  • Vermeidung gefährlicher Wechselwirkungen mit benachbarten Anlagen