Die in 03/2023 neu veröffentlichte TRBS 1116 beschreibt die Forderungen der BSV hinsichtlich Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.
Anforderungen der TRBS 1116, Betriebsanweisung für Arbeitsmittel
Vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln sind schriftliche Betriebsanweisung (BA) zu erstellen. Diese müssen für die Beschäftigten in einer verständlichen Sprache ausgeführt werden. Die BA werden auf Grund der Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung erstellt. Eine Betriebsanweisung enthält Anweisungen zu betrieblichen Abläufen und zur sicheren Verwendung bestimmter Arbeitsmittel.
Zu finden ist die TRBS 1116 bei der BAuA