Im März 2023 wurde die neue TRBS 1116 veröffentlicht. Sie konkretisiert die Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung bezüglich Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.
Anforderungen der TRBS 1116, Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte
Beschäftigte dürfen nur die Arbeitsmittel verwenden, die der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung ausdrücklich gestattet ist.
Arbeitgeber muss darauf achten, dass nur ausreichen unterwiesenen und qualifizierte Beschäftigten die Arbeitsmittel verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden
Birgt die Verwendung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln besondere Gefährdungen dürfen nur vom Arbeitgeber beauftragten Beschäftigten diese verwenden.
Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder anderen Auftragnehmern durchgeführt werden.
Der gesamte Text der TRBS 1116 ist hier bei der BAuA zu finden.