Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

Die DGUV hat die Information 203-058 „Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern“ schon im Oktober 2010 herausgebracht. Hintergrund sind die Zahlen zu tödlichen Unfällen bei Abstürzen von Dächern, auch wegen des Errichtens und Demontierens elektrischer Anlagen auf Dächern.

Als eine entscheidende Ursache der Unfälle wurden die fehlenden Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen der Beschäftigten identifiziert.

Insbesondere haben witterungsbedingte Einflüsse, wie starker Wind, Regen, Schneefall oder Vereisung einen großen Einfluss auf das Absturzgeschehen.

Betrachtet werden in der DGUV Information 203-058 die folgenden Arbeiten mit und an:

  • Steigleitern und Steigeisengänge
  • Hubarbeitsbühnen
  • Leitern außerhalb und in Treppenhäusern
  • Dachausstiege mit Neigungen von ≤ 20° und von > 20°

Lesen Sie hier mehr zur Vorschrift.

Absturzunfälle haben verheerende Folgen. Enden sie nicht tödlich, dann häufig mit schwersten Verletzungen. Eine Beurteilung der Gefahren wird gerade Arbeiten bei Eis und Schnee, Sturm und Regen hoch einschätzen. Doch wie sieht dann die Produktivität aus? Schlecht? Dann schauen Sie sich die Produktivität an, wenn Unfälle analysiert werden, Unternehmer sich vor Berugfsgenossenschaft und Staatsanwalt rechtfertigen müssen, Menschen trauern und schockiert sind, Baustellen stillgelegt werden. Vorsicht rechnet sich bessonders in diesem Bereich. Wenn das Risiko für Arbeiten bei schlechtem Wetter gemäß der Gefährdungsbeurteilung zu hoch ist, dann sollte entsprechend umsichtig gehandelt werden. Ggf. können Arbeiten auf dem Dach nicht ausgeführt werden. Punkt.