Sicherheitsbeleuchtung, wofür?
Sicherheitsbeleuchtung dient dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden, insbesondere wenn der Strom ausgefallen ist. Weswegen die Sicherheitsbeleuchtung unabhängig von der allgemeinen Energieversorgung auszuführen ist.
Drei Aspekte liegen der Sicherheitsbeleuchtung zu Grunde, das sind die Beleuchtung von Fluchtwegen, die Beleuchtung von Rettungswegzeichen und die Beleuchtung zum Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.
Sicherheitsbeleuchtung wird ebenfalls als Antipanikbeleuchtung eingesetzt, um die die Wahrscheinlichkeit einer Panik zu reduzieren und den Beschäftigten das Erreichen von Rettungswegen zu ermöglichen. Insbeosndere findet die Antipanikbeleuchtung Anwendung in großen Hallen, Konferenzräumen größer als 60m2 sind und keine Flucht- und Rettungswege aufweisen, in Bereichen mit Panikpotential, in z.B. Aufzügen.
Außerdem wird Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung notwendig. Dies gilt z.B. für Labore, Arbeitsplätze ohne Tageslicht, elektrische Betriebsräume, Kühlcontainer und Kühlhäuser.
Wann Sicherheitsbeleuchtung?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme“ und das Baurecht geben den rechtlichen verpflichtenden Rahmen der Sicherheitsbeleuchtung vor. Aber auch in Brandschutztechnischen Gutachten können Forderungen enthalten sein.
Liegt eine Verpflichtung vor, muss für die Sicherheitsbeleuchtung eine Übersichtzeichnung nach DIN VDE 0100-510 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen“ vorhanden sein.
Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung
Die wiederholenden Prüfungen sind durch einen externen Sachkundigen oder eine befähigte Person durchzuführen, die die Kenntnisse zu den Prüfungs-Vorschriften haben. Die Nachweise sind schriftlich zu führen.
Tägliche Prüfung:
- Sichtprüfung
Wöchentliche Prüfung:
- Manuelle oder automatische Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung
Monatliche Prüfungen:
- Manuelle oder automatische Prüfung der Funktion der Leuchten durch Umschalten auf Batterie- oder Sicherheitsversorgung für eine Mindestdauer
- Manuelle oder automatische Prüfung aller Meldeeinrichtungen
- Manuelle oder automatische Prüfung aller Überwachungseinrichtungen
Jährliche Prüfungen
- Manuelle oder automatische Prüfung der Funktion der Leuchten durch Umschalten auf Batterie- oder Sicherheitsversorgung für die Betriebsdauer
- Manuelle oder automatische Prüfung aller Meldeeinrichtungen
- Manuelle oder automatische Prüfung der Ladeeinrichtung.
- Manuelle Prüfung der Batterien
3-Jährliche Prüfungen
- Messung der Beleuchtungsstärken
Prüfbuch zur Sicherheitsbeleuchtung
Das Prüfbuch zur Sicherheitsbeleuchtung sollte folgende Inhalte vorweisen:
- Datum der Inbetriebnahme
- Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung
- durchgeführte Wartungen
- Fehler und durchgeführte Abhilfemaßnahme
- Änderungen an der Sicherheitsbeleuchtung