Hintergrund zur Radongefahr bei Homeoffice in Kellerräumen
Das radioaktives Edelgas Radon kann als Zerfallsprodukt von uranhaltigen Untergründen entstehen. Uran kommt natürlich in Abhängigkeit der geologischen Situation vor.
Keller von Gebäuden sind als erstes dem Radon ausgesetzt. Arbeitgeber, deren Beschäftigten in Kellerräumen ein Homeoffice eingerichtet haben müssen prüfen, ob Grenzwerte überschritten werden können.
Die Gefahr des Radon ist, es kann Lungenkrebs bedingen. Deshalb heben das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung das Radon besonders hervor.
Arbeitgeber sind verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Situation einzuschätzen und ggf. Maßnahmen abzuleiten.
Gefährdungsbeurteilung Radongefahr bei Homeoffice in Kellerräumen
1. Risiko ermitteln
2. Ggf. Messungen durchführen
3. Maßnahmen ableiten
4. Maßnahmen verifizieren
Weitere Informationen
Stellungnahme des VDSI vom 01.03.2021 zur Radongefahr bei Homeoffice in Kellerräumen