Prüfungen von Arbeitsmitteln: Prüfart

Prüfart

Prüfarten unterscheiden sich in Ordnungsprüfungen und technische Prüfungen.

Die TRBS 1201 konkretisiert die Begriffe.

Anlässlich der Ordnungsprüfungen ist insbesondere festzustellen, ob

  • die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Prüfung vorhanden und schlüssig sind,
  • das Arbeitsmittel gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt und verwendet werden,
  • die erforderlichen Prüfparameter festgelegt sind,
  • die technischen Unterlagen mit dem Arbeitsmittel übereinstimmen,
  • die Beschaffenheit des Arbeitsmittels oder die Betriebsbedingungen seit der letzten Prüfung geändert worden sind
  • die von der Behörde geforderten Auflagen im Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid eingehalten werden.

Im Rahmen technischer Prüfungen sind die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale des Arbeitsmittels mit geeigneten Verfahren zu prüfen, bezüglich

  • Zustand,
  • Vorhandensein,
  • Funktion am Arbeitsmittel

Die TRBS listet folgende Prüfarten auf:

  • äußere oder innere Sichtprüfungen
  • Funktionsprüfung und Wirksamkeitsprüfung
  • Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln
  • labortechnische Untersuchungen
  • zerstörungsfreie Prüfungen

Somit sind geeignete Prüfverfahren festzulegen, die den Zweck der Prüfung zuverlässig erfüllen und dem Stand der Technik entsprechen.