Neue ASR A1.5 „Fußböden“ ersetzt ASR A1.5/1,2

Anwendungsbereich der ASR A1.5 „Fußböden

Die ASR A1.5 Fußböden gilt alle Arbeitsstätten mit befestigten Fußböden inkl. Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege, Arbeitsplätze, Bewegungsflächen etc.  

Inhalte der ASR A1.5 „Fußböden

Wenn es um Rutsch- oder Stolpergefahren geht, dann ist seit März 2022 die ASR A1.5 ausschlaggebend, wie Fußböden in Arbeitsstätten sicher errichtet und betrieben werden. Darüber hinaus finden sich Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden.

Zu den Fußböden gehören dabei die Tragschicht, der Fußbodenaufbau und die Oberfläche sowie die Auflagen (Matten, Teppiche, Roste usw..)

Die ASR A1.5 Fußböden regelt unter anderem:

  • Was gleitfördernde Stoffe, Unebenheiten und Vertiefungen sind
  • erforderliche Übergangsbereiche angrenzende Fußbodenoberflächen mit unterschiedlicher Rutschhemmung
  • Schutzmaßnahmen gegen besondere physikalische Einwirkungen
  • Reinigung von Fußböden
  • die Vorgaben zu andauernder Steharbeit und die dazugehörigen Schutzmaßnahmen (Boden muss ausreichend gewärmt, stoßdämpfend und elastisch sein)
  • Schutzmaßnahmen gegen Stolpern, Ausrutschen, z.B. Vermeidung von Stolperstellen bei Anschluss- und Versorgungsleitungen
  • Abweichende bzw. ergänzende Anforderungen für Baustellen, z.B. die Verwendung von selbsthaftenden temporären Abdeckungen auf Baustellen
  • Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden

Die ASR A1.5 Fußböden ist eine Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen Fußböden!

Hier finden Sie bei der BAuA die ASR A1.5 Fußböden.