Nanomaterialien, TRGS 527 wurde neu gefasst

Die aktualisierte TRGS 527 Nanomaterialien erschien am 19.02.2020.

Der Anwendungsbereich entspricht jetzt der Verordnung (EU) Nr. 2018/1881. D.h. sie gilt nicht für natürliche Nanomaterialien, solange keine Tätigkeiten mit ihnen ausgeführt werden, und sie gilt nicht für prozessbedingt entstehende Nanomaterialien.

Weitere Änderungen sind:

  • Aktualisierte Hinweise zur Identifizierung von Nanomaterialien
  • Zusammengeführte Hilfestellungen zur Gruppeneinteilung von Nanomaterialien
  • Einführung eines Beurteilungsmaßstabs für GBS-Nanomaterialien
  • Ergänzte Hilfestellungen für Gefährdungsbeurteilungen
  • aktualisierte Hinweise zu Schutzmaßnahmen
  • Zusammenfassung und Aktualisierung der Hilfestellungen zur Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen